Sélectionnez votre langue

Logo: Fieldwork

AGB

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil aller Verträge über Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Fieldwork Maschinenkontroll- und Vermessungssysteme AG („Fieldwork“) und Kunden. Fieldwork kann die AGB
jederzeit und nach freiem Ermessen überarbeiten oder ändern. Die jeweils aktuellen AGB sind unter www.fieldwork.ch veröffentlicht. Andere Bedingungen
gelten nur, wenn diese ausdrücklich und schriftlich gegenseitig vereinbart worden sind.

2. Preise
Die Preise verstehen sich ab unseren Lagern exklusive Mehrwertsteuer, Verpackungs- und Transportkosten. Unsere Preise und Zuschläge sind grundsätzlich
freibleibend. Wir behalten uns vor, diese ohne vorherige Anzeige zu ändern.

3. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind Rechnungen von Fieldwork innert 30 Tagen ab Fakturadatum netto ohne Abzug zahlbar. Verzugszinsen werden in Rechnung gestellt. Fieldwork behält sich vor, im Vorfeld der Lieferung Bonitätsauskünfte einzuholen und Zahlungserfahrungen an den Schweizerischen
Verband Creditreform weiterzugeben.

4. Angebote
Alle Angebote von Fieldwork sowie alle technischen Angaben, Abbildungen in Katalogen, Produktbeschreibungen und dgl. sind unverbindlich, solange Fieldwork nicht ausdrücklich ein verbindliches Angebot abgibt. Ein Vertrag zwischen Fieldwork und Kunden gilt als verbindlich zustandegekommen, wenn Fieldwork die schriftlichen oder telefonischen Bestellungen schriftlich bestätigt oder durch schlüssige
Handlungen (z.B. Lieferung der bestellten Ware) akzeptiert hat. Massgebend für den Umfang der Lieferverpflichtung ist die Auftragsbestätigung von Fieldwork.

5. Lieferfristen
Von Fieldwork angegebene Lieferfristen sind unverbindliche Richtwerte. Fieldwork ist jederzeit zur Teillieferung berechtigt. Bei Verhinderung/Verzögerung hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung.

6. Versand
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Ohne besondere Instruktion wählt Fieldwork die am geeignetste Verpackungsart.

7. Retouren
Retouren werden nur mit dem Einverständnis von Fieldwork akzeptiert, sofern die Ware in neuwertigem Zustand ist. Von der Gutschrift für Retouren wird eine
Umtriebsentschädigung abgezogen.

8. Mängelrüge
Unsere Lieferungen, erbrachten Dienstleistungen und unsere diesbezüglichen Rechnungen hat der Kunde unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel
unverzüglich, spätestens jedoch 8 Tage nach Empfang der Produkte bzw. Rechnung oder nach Durchführung der erbrachten Leistungen zu rügen. Verdeckte Mängel
sind unverzüglich nach deren Aufdeckung zu rügen. Werden Mängel nicht rechtzeitig gerügt, sind Garantieansprüche ausgeschlossen.

9. Gewährleistung
Bei Mängeln der Ware ist Fieldwork wahlweise berechtigt den Mangel zu beheben, Ersatz zu liefern, eine Preisreduktion zu gewähren oder den Vertrag durch
Herausgabe der von Fieldwork bereits empfangenen Leistung rückgängig zu machen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche und insbesondere die
Haftung für Schäden aufgrund des Mangels (namentlich Mangelfolgeschäden, entgangener Gewinn, Produktionsausfall, etc.) werden, soweit gesetzlich
zulässig, ausgeschlossen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere auch Mängel, die infolge natürlicher Abnutzung, unsachgemässer
Verwendung, übermässiger Beanspruchung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Vorschriften sowie anderer nicht von Fieldwork zu vertretenden
Gründen entstanden sind. Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf eines
Jahres nach Ablieferung der Ware, selbst wenn der Käufer den Mangel erst später entdeckt.

10. Eigentumsvorbehalt
Die von Fieldwork gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Fieldwork. Falls nach der anwendbaren Rechtsordnung für die Begründung des Eigentumsvorbehaltes der Eintrag in ein besonderes Register erforderlich ist, ist Fieldwork zur Vornahme dieses Registereintrages ermächtigt. Ware die nicht vollständig bezahlt ist, darf weder veräussert noch verpfändet noch sonstwie mit Rechten Dritter belastet werden.

11. Produktehaftpflicht
Alle Ansprüche aus Produktehaftpflicht werden wegbedungen, sofern und soweit dies nach der anwendbaren Rechtsordnung zulässig ist. Für Schadenersatzansprüche haften wir nur, wenn der Schaden unsererseits vorsätzlich oder grobfahrlässig
verursacht wurde. Die Haftung für Mängelfolgeschäden aller Art wird im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen. Dies gilt insbesondere für indirekte
Schäden und entgangenen Gewinn.

12. Teilnichtigkeit
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB ungültig, gesetzeswidrig oder sonstwie unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

13. Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem
Rechtsverhältnis ist der Sitz von Fieldwork Maschinenkontroll- und Vermessungssysteme AG.